Antworten zum Infektionsschutzgesetz

21. November 2020

FAQ zum Infektonsschutzgesetz Florian Pronold beantwortet Fragen für den SPD-Kreisverband

Infektionsschutzgesetz - Live Videokonferenz

Deggendorf: Eine der Gesetzesänderungen über die es wohl die meisten Fehlinformationen überhaupt gibt - die Novellierung des Infektionsschutzgesetz bzw. Bevölkerungsschutzgesetz. Demonstrierende Maskengegner vermischt mit Verschwörungstheoretikern blockieren den Reichstag, weil sie die Änderungen falsch verstanden haben oder sie falsch verstehen wollen. Der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold, MdB hat gemeinsam mit dem SPD-Kreisverband Deggendorf versucht, die größten Missverständnisse aufzuklären. Geplant hatte die Veranstaltung die stellvertretenden Kreisvorsitzenden Susanne Riedl und Thomas Müller gemeinsam mit der Jusos-Kreisvorsitzenden Iris Hofmann. Die technische Umsetzung übernahm Stephan Bieber, SPD-Stadtrat aus Plattling - natürlich Corona konform via Videokonferenz, die live bei Facebook übertragen wurde. Moderiert wurde das Interview von Susanne Riedl und Stephan Bieber. „Zu Wort“ kamen auch die Zuschauer, die ihre Fragen in die Kommentarspalte schreiben konnten.

Florian Pronold war auch überrascht, wie viele Proteste es gegen die Änderung gab. Im Gesetz wurde lediglich genauer definiert, welche Maßnahmen bei welchem Corona Infektionsgeschehen umgesetzt werden. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite musst weiterhin vom Bundestag festgestellt und dann auch wieder beendet werden. Die Länder behalten ihren Handlungsspielraum, der immer an die Situation vor Ort angepasst wird. Keine Ebene wird auch künftig außen vorgelassen und es wird immer im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gehandelt. Auf die Frage, ob es eine Impfpflicht geben wird, verneinte dies Pronold ganz klar. So eine Verpflichtung gibt es nicht und wird es nicht geben.

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